Viele Regierungen haben sich daran versucht, aber nur dem aktuellen Senat ist es gelungen: Mit dem Kleingartensicherungsgesetz werden alle Kleingärten auf landeseigenen Flächen per Gesetz grundsätzlich geschützt.
Der Aufgabe von Kleingartenflächen werden enge Grenzen gesetzt und sie wird an klare Bedingungen geknüpft. Aufgeben dürfen Flächen nur ausnahmsweise:
- Flächen dürfen nicht aufgeben werden, wenn nicht Ersatzflächen in gleicher Größe zur Verfügung gestellt werden
- Es muss ein ein klar definiertes, wichtiges öffentliches Interesse begründet werden.
- Das Abgeordnetenhaus muss über jeden Einzelfall entscheiden.
Erstmalig werden damit 80% aller Kleingartenflächen in Berlin per Gesetzt gesichert. Wir haben in Marzahn-Hellersdorf bereits in der Vergangenheit wichtige Entscheidungen getroffen, die darüber hinaus gehen und unsere Kleingartenanlagen mit Bebauungsplänen dauerhaft geschützt.
Zugleich haben wir auch Bebauungspläne zum Schutz von Flächen auf privaten Eigentum eingeleitet. Leider wurden diese Pläne 2022 von der damaligen Stadtentwicklungsstadträtin von der Linken nicht weiter verfolgt.
Alle Maßnahmen auf einem Blick